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Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Sie dient dazu das Einkommen von erwerbslosen Personen zu sichern. Darüber hinaus finanziert sie aber auch die Maßnahmen, die ergriffen werden seitens der Bundesagentur, um die Arbeitslosen schnellstmöglich wieder in Arbeit zu bringen.
Der Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Das aufsichtführende Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung sind Arbeitnehmer, sowie Auszubildende, sowie seit Februar 2006 auch Wehr- und Zivildienstleistende, sowie Selbständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die in einem Nicht-EU-Land beschäftigt sind.
Wehr- und Zivildienstleistende, sowie Selbständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die in einem Nicht-EU-Land beschäftigt sind, können sich dabei seit Februar 2006 im Rahmen der Freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit versichern.
Bei Arbeitnehmern zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung jeweils die Hälfte. Selbstständige müssen die Beiträge selbst tragen.
Seit Februar 2006 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 4,2 Prozent. Zuvor lag dieser bei 6,5 Prozent. Ab 2008 ist im Gespräch, dass der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um weitere 0,9 Prozentpunkte auf 3,3 Prozent abgesenkt werden soll. Außer den Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung erhält die Bundesagentur für Arbeit für die Finanzierung von versicherungsfremden Aufgaben nach § 363 SGB III vom Bund einen Bundeszuschuss.
Seit Februar 2006 wird dabei für maximal 12 Monate Arbeitslosengeld I gezahlt. Zuvor waren es maximal 32 Monate. Über 55jährige Arbeitslose erhalten hingegen maximal 18 Monate Arbeitslosengeld I. Das Arbeitslosengeld II, das die Arbeitslosen nach dem Ablauf der Bezugszeit von Arbeitslosengeld I, erhalten wird nicht aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, sondern ist rein aus Steuern finanziert. Besser bekannt ist das Arbeitslosengeld II dabei auch unter Hartz IV.
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